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Die Online- Zählerstanderfassung sollte zwischen dem 02.12.2024 und dem 26.01.2025 eingegeben werden:

Über den Button „Zählerstand online melden“ haben sie die Möglichkeit, ihren Wasserzählerstand direkt einzugeben. Dieser sollte im oben genannten Zeitraum übermittelt werden. Ist  eine Übermittlung über den Link nicht möglich, dann nutzen sie bitte unten stehendes Formular.

Bitte denken Sie daran:

Für die Eingabe benötigen sie zwingend das Kassenzeichen und die Zählernummer. Diese Angaben finden sie auf der Ablesekarte oder dem letzten Bescheid.

 

! Sollte der Zählerstand im oben genannten Zeitraum nicht an die Stadtwerke gemeldet worden sein, wird der Verbrauch geschätzt und kann frühestens mit der nächsten Abrechnung im Folgejahr korrigiert werden.

 

Zählerstandübermittlung außerhalb der Übermittlungsfrist

Für die Eingabe  benötigen Sie zwingend das Kassenzeichen und die Zählernummer. Diese Angaben finden Sie auf der Ablesekarte oder dem letzten Bescheid.


    Ihr Verbrauch wurde geschätzt?

    Wenn Sie uns ihren Zählerstand zu spät oder gar nicht melden, kann es vorkommen, dass der Verbrauch für die Bescheiderstellung geschätzt werden muss. Diese Schätzung liegt für gewöhnlich über dem Verbrauch, den sie die letzten Jahre tatsächlich hatten. Aber auch geschätzte Bescheide behalten ihre Gültigkeit, insofern diesen nicht rechtzeitig innerhalb der Frist widersprochen wurde. Teilen Sie uns den korrekten Stand im Folgejahr wieder (rechtzeitig) mit, so wird spätestens im Folgebescheid dem tatsächlichen Verbrauch wieder Rechnung getragen.