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Die Wasserversorgung der Stadt Laupheim wird als Eigenbetrieb von den Stadtwerken Laupheim geführt.

Die Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und insoweit kein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 4 Nr. 1 GemO. Gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 KAG können Versorgungsunternehmen (zu denen die öffentliche Wasserversorgung zählt) einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. 

Kalkulation der Gebühren

 

Die Wassergebühr wird nach § 13 Abs. 1 KAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert. Das Entgelt setzt sich zusammen aus der Menge des gelieferten Wassers und einer Grundgebühr für die Bereitstellung der Anlagen. In einem nach § 14 Abs. 2 KAG zulässigen Turnus von 3 Jahren werden die Gebühren neu kalkuliert, zuletzt im Jahr 2022 für die Jahre 2023 bis 2025. Die nächste Kalkulation erfolgt für die Jahre 2026 bis 2028.

Hier finden Sie die Preisübersicht unseres regional geförderten Trinkwassers.

Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Trinkwasser
(Gültig ab 01.01.2023)

Frischwassergebühr

netto brutto*
Frischwassergebühr 1,94 € / m³ 2,08 € / m³

* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 %.

Grundgebühr

Grundgebühr nach Zählergröße netto/Monat brutto*/Monat
Q3 2,5 und 4 2,66 € 2,85 €
Q3 6,3 und 10 8,66 € 9,27 €
Q3 16 14,65 € 15,68 €
Q3 25 R 80 23,65 € 25,31 €
Q3 25 DN 50 48,62 € 52,02 €
Q3 63 DN 80 61,61 € 65,92 €
Q3 100 DN 100 98,58 € 105,48 €
Q3 250 DN 150 V 248,44 € 265,83 €

* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 %.

 

Schmutz- und Niederschlagswassergebühr

Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr werden von der Stadt Laupheim alle zwei Jahre kalkuliert und festgesetzt. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei gemeinsam mit der Wasserabrechnung der Stadtwerke Laupheim.
netto = brutto
Schmutzwassergebühr 2,10 € je m³ gemäß Frischwassermenge
Niederschlagswassergebühr 0,26 € je m² versiegelter Fläche

 

Standrohrmiete

Standrohr** netto brutto*
Mietpreis (bis 14 Tage) 50,00 € 59,50 €
Mietpreis je weitere angefangene Woche 10,00 € 11,90 €

* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
** Zuzügliche Kosten: einen gewünschten Auf- und Abbau durch die Stadtwerke Laupheim und die bezogene Frischwassermenge sind hier noch nicht enthalten.

Abschläge und Jahresabrechnung

 

Die vier Abschläge, die erhoben werden, sind an folgenden Terminen zur Zahlung fällig:

15.03.

15.06.

15.09.

15.12.

Die Zählerstände sind zum 31.12. abzulesen und die daraus resultierende Jahresabschlussrechnung erfolgt meist im März eines jeden Jahres.

Satzung

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Laupheim finden Sie hier. Die Wasserversorgungssatzung (WVS) ist erstmals 2011 vom Gemeinderat beschlossen zum 01.01.2012 in Kraft getreten und wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2025 aktualisiert.

Satzungsänderungen zum 01.01.2025

Ab dem kommenden Jahr treten folgende Änderungen mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.11.2024 in Kraft:

Wasserversorgungssatzung:

Die Entstehung der Fälligkeiten und die Vorauszahlungsfälligkeiten der Abschläge werden nun geviertelt (bislang gab es nur drei Abschläge).

Zukünftig sind die Abschläge zum 15.03., 15.06., 15.09., und zum 15.12. eines jeden Jahres fällig.

Abwassersatzung:

Gebührenerhöhung für Abwasser und Niederschlagswasser

                                                      2024                     ab 2025

Abwasser                                    1,67                           2,10                        €/m3

Niederschlagswasser               0,24                          0,26                        €/m2

 

Abschläge werden auch hier synchron zur Wasserversorgungssatzung geviertelt und an oben genannten Terminen zur Zahlung fällig.

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