Die Wasserversorgung der Stadt Laupheim wird als Eigenbetrieb von den Stadtwerken Laupheim geführt.
Die Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und insoweit kein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 4 Nr. 1 GemO. Gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 KAG können Versorgungsunternehmen (zu denen die öffentliche Wasserversorgung zählt) einen angemessenen Ertrag erwirtschaften.
Kalkulation der Gebühren
Die Wassergebühr wird nach § 13 Abs. 1 KAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert. Das Entgelt setzt sich zusammen aus der Menge des gelieferten Wassers und einer Grundgebühr für die Bereitstellung der Anlagen. In einem nach § 14 Abs. 2 KAG zulässigen Turnus von 3 Jahren werden die Gebühren neu kalkuliert, zuletzt im Jahr 2025 für die Jahre 2026 bis 2028. Die nächste Kalkulation erfolgt für die Jahre 2029 bis 2031.
Hier finden Sie die Preisübersicht unseres regional geförderten Trinkwassers.
Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Trinkwasser
(Gültig 01.01.2023 - 31.12.2025)
Frischwassergebühr
| netto | brutto* | |
| Frischwassergebühr | 1,94 € / m³ | 2,08 € / m³ |
* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 %.
Grundgebühr
| Grundgebühr nach Zählergröße | netto/Monat | brutto*/Monat |
| Q3 2,5 und 4 | 2,66 € | 2,85 € |
| Q3 6,3 und 10 | 8,66 € | 9,27 € |
| Q3 16 | 14,65 € | 15,68 € |
| Q3 25 R 80 | 23,65 € | 25,31 € |
| Q3 25 DN 50 | 48,62 € | 52,02 € |
| Q3 63 DN 80 | 61,61 € | 65,92 € |
| Q3 100 DN 100 | 98,58 € | 105,48 € |
| Q3 250 DN 150 V | 248,44 € | 265,83 € |
* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 %.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2025
| Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr werden von der Stadt Laupheim alle zwei Jahre kalkuliert und festgesetzt. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei gemeinsam mit der Wasserabrechnung der Stadtwerke Laupheim. | |
| netto = brutto | |
| Schmutzwassergebühr | 2,10 € je m³ gemäß Frischwassermenge |
| Niederschlagswassergebühr | 0,26 € je m² versiegelter Fläche |
Standrohrmiete
| Standrohr** | netto | brutto* |
| Mietpreis (bis 14 Tage) | 50,00 € | 59,50 € |
| Mietpreis je weitere angefangene Woche | 10,00 € | 11,90 € |
* Der Bruttopreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
** Zuzügliche Kosten: einen gewünschten Auf- und Abbau durch die Stadtwerke Laupheim und die bezogene Frischwassermenge sind hier noch nicht enthalten.
Abschläge und Jahresabrechnung
Die vier Abschläge, die erhoben werden, sind an folgenden Terminen zur Zahlung fällig:
15.03.
15.06.
15.09.
15.12.
Die Zählerstände sind zum 31.12. abzulesen und die daraus resultierende Jahresabschlussrechnung erfolgt meist im März eines jeden Jahres.
Satzung
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Laupheim finden Sie hier. Die Wasserversorgungssatzung (WVS) ist erstmals 2011 vom Gemeinderat beschlossen zum 01.01.2012 in Kraft getreten und wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2025 aktualisiert.
Satzungsänderungen zum 01.01.2026
Ab dem kommenden Jahr treten folgende Änderungen mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2025 in Kraft:
Wasserversorgungssatzung:
Gebührenerhöhung
bis 2025 ab 2026
Frischwasser (netto) 1,94 2,35 €/m3
Grundgebühr Q3 4 (netto) 2,66 3,32 €/Monat
Abwassersatzung:
Gebührenerhöhung für Abwasser und Niederschlagswasser
2025 ab 2026
Abwasser 2,10 2,90 €/m3
Niederschlagswasser 0,26 0,32 €/m2