Wasseranschluss anmelden
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Hierfür ist der örtliche Versorger zuständig. Für Laupheim und dessen Teilorte sind das die Stadtwerke Laupheim.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks.
Verfahrensablauf
In der Regel erhalten Sie den Antrag auf Wasserversorgung und Bauwasser im Zuge des Bauantrages. Diese werden von Ihnen ausgefüllt an das Wasserwerk geschickt.
Fristen
keine
Unterlagen
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Kosten der Grundstückserschließung
Erschließungskostenumlage
Ihr Bauvorhaben muss an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen sein (Anschlusszwang nach § 4 WVS). Daher müssen Sie folgende Kosten für die Wasserversorgung einplanen:
Wasser
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,48 €/m² Nutzungsfläche + 7 % Mwst
Abwasser
- Kanal: 3,47 EUR/m² Nutzungsfläche
- Kläranlage: 2,23 EUR/m² Nutzungsfläche
Grundlage hierbei ist die maximale mögliche Nutzfläche auf Ihrem Grundstück.
Verwendung dieses Erschließungskostenbeitrages
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Mit den Gebühren für Trinkwasser und Abwasserbeseitigung werden die Herstellung und der Betrieb öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen finanziert. Dazu gehören z.B. Brunnen, öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Die Höhe der Gebühren ist in der kommunalen Satzung geregelt.
- Kanalhausanschlusskosten
Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden.
Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerin tragen.
Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel durch eine Umlage finanziert, die Erschließungskostenumlage.
Hausanschlusskosten
Über den Erschließungsbeitrag hinaus tragen Sie als Grundstückseigentümer auch die individuellen Herstellkosten der Zuleitungen auf ihrem Grundstück, die sogenannten Hausanschlusskosten.
Diese Kosten sind abhängig vom individuellen Verlauf und der Länge. Für ein gewöhnliches Einfamilienhaus muss man circa von einem Betrag zwischen 1.200 – 1.600 Euro rechnen.
Die Herstellung dieses Hausanschlusses ist dem Eigentümer vorbehalten. Bis zur Übergabestation, dem Wasserzähler, bleibt der Hausanschluss jedoch im Eigentum der Stadt Laupheim. Hierzu verweisen wir auf unsere Regelungen der Wasserversorgungssatzung.