Eigentümerwechsel melden
Wenn Sie eine Immobilie veräußert, erworben oder übernommen haben, teilen Sie dies den Stadtwerken mit. Denken Sie bitte daran, um einen Eigentümerwechsel eintragen zu können, brauchen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular über Eigentümerwechsel
- Einen Nachweis der Übertragung: Eintragungsbekanntmachung, Kaufvertrag, Erbschein (Ein Übergabeprotokoll reicht nicht aus)
- Wahlweise ein SEPA-Lastschriftmandat
Schicken Sie uns diese Unterlagen gerne per Mail zu.
SEPA-Lastschrift Mandat erteilen
Zeit ist wertvoll! Also einfach und zeitsparend die Wassergebühren vom Konto abbuchen lassen.
Um uns ein Lastschriftmandat zu erteilen, drucken Sie das oben verlinkte Formular aus und senden es uns ausgefüllt per Mail oder auf dem Postweg zurück.
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren liegen regulär im Zuständigkeitsbereich der Stadt Laupheim. Die Stadtwerke als Eigenbetrieb erheben diese Gebühren, zur Vereinfachung für den Endverbraucher, jedoch im Bescheid mit.
Auch Befreiungsanträge bearbeiten die Stadtwerke.
Es gibt in gewissen Bereichen die Möglichkeit sich von der Abwassergebühr befreien zu lassen. Beispielsweise wenn Sie einen hohen Wasserverbrauch haben, der für die Bewässerung des Gartens benötigt wird. Dies lohnt sich jedoch nicht für den Durchschnittsverbrauch, da es auch für einen Gartenwasserzähler gewisse technische Vorgaben, Eichfristen und Montagekosten gibt, die in diesem Zuge anfallen.
Weitere Einzelheiten finden sie auch im Antrag selbst oder in der Abwassersatzung.
Sollte es offen gebliebene Fragen geben oder etwas unklar sein, kontaktieren Sie uns gerne.