Die Online- Zählerstanderfassung sollte zwischen dem 15.12.2025 und dem 06.01.2026 eingegeben werden:
Über den Button „Zählerstand online melden“ haben sie die Möglichkeit, ihren Wasserzählerstand direkt einzugeben. Dieser sollte im oben genannten Zeitraum übermittelt werden. Ist eine Übermittlung über den Link nicht möglich, dann nutzen sie bitte unten stehendes Formular.
Bitte denken Sie daran:
Für die Eingabe benötigen sie zwingend das Kassenzeichen und die Zählernummer. Diese Angaben finden sie auf der Ablesekarte oder dem letzten Bescheid.
! Sollte der Zählerstand im oben genannten Zeitraum nicht an die Stadtwerke gemeldet worden sein, wird der Verbrauch geschätzt und kann frühestens mit der nächsten Abrechnung im Folgejahr korrigiert werden.
Digitalen Zählerstand richtig ablesen:
Die neuen haushaltsüblichen Funkzähler haben 5 Vor- und 3 Nachkommastellen. Die Stellen werden jedoch nicht von Anfang an vollständig angezeigt. Erst wenn der Verbrauch dementsprechend hoch war erscheinen zusätzliche Stellen.
Die drei Nachkommastellen werden jedoch immer angezeigt.
Wenn Sie einen Funkzähler manuell ablesen möchten, denken Sie an die Nachkommastellen. Das Komma wird oft übersehen.
Beispiel: Nebenstehendes Bild hat den Zählerstand 21,979 m3 also knappe 22 m3 nicht 21.979 m3.
Zählerstandübermittlung außerhalb der Übermittlungsfrist
Für die Eingabe benötigen Sie zwingend das Kassenzeichen und die Zählernummer. Diese Angaben finden Sie auf der Ablesekarte oder dem letzten Bescheid.
Ihr Verbrauch wurde geschätzt?
Wenn Sie uns ihren Zählerstand zu spät oder gar nicht melden, kann es vorkommen, dass der Verbrauch für die Bescheiderstellung geschätzt werden muss. Diese Schätzung liegt für gewöhnlich über dem Verbrauch, den sie die letzten Jahre tatsächlich hatten. Aber auch geschätzte Bescheide behalten ihre Gültigkeit, insofern diesen nicht rechtzeitig innerhalb der Frist widersprochen wurde. Teilen Sie uns den korrekten Stand im Folgejahr wieder (rechtzeitig) mit, so wird spätestens im Folgebescheid dem tatsächlichen Verbrauch wieder Rechnung getragen.